Elektriker übergibt einer Kundin auf der Baustelle vor einer halb montierten PV-Anlage eine Rechnung auf dem Tablet; Banner-Text „Akontorechnung Elektriker“

Akontorechnung für Elektriker

· Redaktion

Du baust seit drei Wochen an einer PV-Anlage, die Schlussrechnung kommt aber erst nach der Inbetriebnahme. Bis dahin steckt dein Geld in Modulen, Wechselrichter und Arbeitszeit. Abschlags- und Teilrechnung stehen für eine bereits erbrachte Teilleistung, eine Akontorechnung für eine Vorauszahlung vor Leistungsbeginn. Hier liest du, was die drei Begriffe genau bedeuten und wann du sie bei einem Elektro-Auftrag stellen darfst.

Was ist eine Abschlagsrechnung – und wie unterscheidet sie sich von Teil- und Akontorechnung?

Abschlagsrechnung und Teilrechnung meinen dasselbe: eine Rechnung für eine bereits erbrachte Teilleistung. Die Akontorechnung ist etwas anderes, sie verrechnet eine Vorauszahlung, bevor du überhaupt geliefert oder montiert hast.

Rechtlich gibt es diese Begriffe im österreichischen Umsatzsteuerrecht gar nicht als eigene Rechnungsarten. Maßgeblich ist immer § 11 UStG 1994 wie bei jeder anderen Rechnung auch (Stand: Juli 2026). Der Unterschied zwischen den Begriffen ist reine Praxissprache: Abschlagsrechnung und Teilrechnung heißen bei unterschiedlichen Kollegen und Programmen unterschiedlich, meinen aber dasselbe Dokument, nämlich die Abrechnung eines Leistungsteils, den du schon fertig gemacht hast. Die Akontorechnung stellst du dagegen, bevor die Leistung, oder ein Teil davon, überhaupt erbracht ist, zum Beispiel als Anzahlung auf Material.

Was ist eine Akontorechnung genau, und wann verwendest du sie statt einer Abschlagsrechnung?

Eine Akontorechnung verrechnet eine Vorauszahlung. Du kassierst sie, bevor du geliefert oder gearbeitet hast, meist um teures Material vorzufinanzieren oder dir vor Projektstart etwas Sicherheit zu holen.

Wirtschaftlich entspricht das einer Anzahlungsrechnung. Halte dabei die Begriffe auseinander: Die Akontozahlung ist das Geld, das dein Kunde vorab überweist – die Akontorechnung ist das Dokument, mit dem du sie verlangst. Typischer Einsatz bei Elektro-Aufträgen: Du bestellst für eine PV-Anlage Module, Wechselrichter und Speicher, die du erst nach Anzahlung des Kunden ordern willst, oder du willst vor Projektstart bei einem größeren Auftrag nicht komplett in Vorleistung gehen. Verwechsle das nicht mit einer Abschlagsrechnung: Bei der Akontorechnung hast du noch nichts geliefert oder montiert, bei der Abschlagsrechnung schon.

Was ist eine kumulierte Rechnung – ist das dasselbe wie eine Abschlagsrechnung?

Nein, die kumulierte Rechnung ist eine Sonderform der Teilrechnung. Sie zeigt nicht nur den neuen Teilbetrag, sondern den gesamten bisher fakturierten Stand des Auftrags.

Vor allem bei größeren, länger laufenden Aufträgen mit mehreren Teilrechnungen ist das gebräuchlich, etwa im Anlagenbau oder bei großen Elektroinstallationen mit mehreren Bauabschnitten. Statt bei der dritten Teilrechnung nur den neuen Betrag auszuweisen, zeigt die kumulierte Rechnung: Gesamtstand bisher, davon schon verrechnet, davon neu. Das macht es für dich und den Kunden übersichtlicher, wie viel vom Gesamtauftrag du schon fakturiert hast. Für einen einzelnen kleineren Auftrag mit ein bis zwei Abschlägen brauchst du das in der Regel nicht, eine normale Teilrechnung reicht.

Wann darfst du als Elektriker eine Abschlagsrechnung stellen?

Sobald du einen Teil der vereinbarten Leistung erbracht hast. Der Teil muss abgrenzbar und tatsächlich erbracht sein, und dein Angebot oder Auftrag muss Teilzahlungen überhaupt vorsehen.

Eine Abschlagsrechnung setzt voraus, dass etwas Reales dahintersteht: gelieferte Materialien, fertiggestellte Verkabelung, montierte Module. Genauso wichtig ist die Vertragsseite. Wenn im Angebot oder in der Auftragsbestätigung keine Teilzahlungen vereinbart sind, überrascht eine Abschlagsrechnung den Kunden und sorgt für Diskussionen. Leg den Zahlungsplan deshalb schon im Angebot fest, nicht erst, wenn der erste Abschlag fällig wird.

Wie viel Prozent der Auftragssumme darfst du als Abschlag verlangen?

Es gibt keine gesetzliche Prozentgrenze für Abschlagszahlungen. In Österreich vereinbarst du die Höhe frei im Angebot oder Auftrag.

Anders als in Deutschland, wo die VOB Regeln für Abschlagszahlungen im Bau vorgibt, gilt diese Regelung in Österreich nicht. Üblich ist eine vertragliche Staffelung nach Baufortschritt oder Meilensteinen, zum Beispiel ein Teilbetrag nach Materiallieferung, ein weiterer nach Montage und der Rest nach Abnahme. Wie du diese Staffelung genau aufteilst, ist Verhandlungssache zwischen dir und dem Kunden, solange es im Angebot schriftlich festgehalten ist.

Was muss auf einer Abschlags- oder Akontorechnung stehen, und wie behandelst du die Umsatzsteuer bei einer Vorauszahlung?

Dieselben Pflichtangaben wie bei jeder Rechnung nach § 11 UStG 1994. Bei einer Akontorechnung wird die Umsatzsteuer aber schon mit der Vereinnahmung der Zahlung fällig.

Konkret brauchst du auf jeder Abschlags- oder Akontorechnung:

  • Name und Anschrift von dir und deinem Kunden
  • Menge und Bezeichnung der Leistung oder des gelieferten Materials
  • Leistungsdatum oder Leistungszeitraum der abgerechneten Teilleistung
  • Entgelt und Steuersatz, gesondert ausgewiesen
  • Ausstellungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
  • deine UID-Nummer
  • ab einem Rechnungsbetrag von 10.000 € brutto zusätzlich die UID-Nummer des Kunden

Bei der Akontorechnung kommt ein Punkt dazu, der in der Praxis häufig schiefgeht: die Umsatzsteuer. Für Anzahlungen entsteht die Steuerschuld bereits, wenn du das Geld tatsächlich bekommst, unabhängig davon, ob du dein Unternehmen sonst nach vereinbarten Entgelten oder nach vereinnahmten Entgelten versteuerst (§ 19 Abs. 2 Z 1 lit. a UStG 1994). Das bestätigt auch fidas.at in der Abgrenzung von Anzahlungs-, Teil- und Schlussrechnung.

Abschlagsrechnung Beispiel: Wie sieht das für einen Elektro-Auftrag aus?

Für jeden fertigen Baustein eine eigene Abschlagsrechnung. Jede weist Netto- und USt-Betrag getrennt aus, am Ende zieht die Schlussrechnung alle Abschläge wieder ab.

Nimm einen Auftrag “PV-Anlage Einfamilienhaus” über insgesamt 14.000 € netto. So könnte die Abrechnung über den Auftragsverlauf aussehen:

    1. Abschlagsrechnung nach Materiallieferung (Module, Wechselrichter, Speicher): 6.000 € netto, zzgl. 20 % USt 1.200 €, brutto 7.200 €
    1. Abschlagsrechnung nach Montage, vor Inbetriebnahme: 5.000 € netto, zzgl. 20 % USt 1.000 €, brutto 6.000 €
  • Schlussrechnung nach Abnahme: restliche 3.000 € netto, zzgl. 20 % USt 600 €, brutto 3.600 €

Die Zahlen in diesem Beispiel sind frei gewählt, das Prinzip bleibt bei jedem Auftrag gleich: Jeder Abschlag weist Netto- und USt-Betrag getrennt aus, und die Schlussrechnung zieht am Ende beide Beträge jeder Abschlagsrechnung wieder ab.

Wie geht’s nach der letzten Abschlagsrechnung weiter?

Nach dem letzten Abschlag kommt die Schlussrechnung. Sie weist den gesamten Auftrag aus und zieht alle bereits gestellten Abschläge samt Umsatzsteuer wieder ab. Das Gesetz nennt sie Endrechnung.

Wie du diesen Abzug korrekt machst, damit du am Ende nicht zu viel Umsatzsteuer ausweist, liest du im Artikel dazu, wie du eine Schlussrechnung schreibst. Denk auch daran, dass mit der Schlussrechnung die Uhr für die Verjährung deiner Forderung zu laufen beginnt, mehr dazu im Artikel zu wann eine Rechnung verjährt.

Kurz & praktisch

  • Zahlungsplan schon im Angebot festlegen, nicht erst beim ersten Abschlag
  • Abschlags- und Teilrechnung (erbrachte Leistung) sauber von Akontorechnung (Vorauszahlung) trennen
  • Bei Akontorechnungen die USt-Fälligkeit im Blick behalten, sie entsteht schon mit der Zahlung
  • Bei mehreren Teilrechnungen den kumulierten Gesamtstand im Blick behalten

Abschlags-, Teil- und Akontorechnung sind kein Sonderfall im Gesetz, sondern normale Rechnungen mit unterschiedlichem Zweck. Wenn du im Angebot klärst, wann welcher Betrag fällig wird, und bei Vorauszahlungen an die Umsatzsteuer denkst, bringen sie dir laufend Liquidität, ohne dass am Ende bei der Schlussrechnung etwas durcheinanderkommt.

Welche Pflichtangaben dabei auf jede einzelne Rechnung gehören, liest du im Artikel zum Rechnung schreiben als Elektriker.

Quellen