
Anfahrtspauschale Elektriker Österreich
· Redaktion
Du fährst als Elektriker 20 Minuten zum Kunden, bevor du überhaupt eine Steckdose anschaust. Die Fahrt kostet dich trotzdem Zeit, Sprit und Verschleiß am Servicewagen. Darfst du dafür eine Anfahrtspauschale verrechnen, und wenn ja, wie viel? Hier bekommst du die Rechtslage in Österreich, eine Kalkulationsformel und die Abgrenzung zum amtlichen Kilometergeld, das im Web ständig mit der Anfahrtspauschale verwechselt wird.
Darfst du als Elektriker eine Anfahrtspauschale verrechnen?
Ja, in Österreich gilt Vertragsfreiheit. Es gibt keine gesetzliche Preisregelung für Anfahrtskosten.
Laut VKI/konsument.at gibt es in Österreich “grundsätzlich keine gesetzlichen Preisregelungen”. Du kannst deine Preise frei festsetzen, auch die Anfahrtspauschale. Selbst wenn du vorher nichts vereinbart hast, darfst du die Anfahrtszeit zusätzlich zum Stundensatz verrechnen. Das Entgelt muss dann “angemessen” sein und sich am ortsüblichen Preis orientieren. Es gibt also keinen fixen Höchstbetrag, aber eine Grenze nach oben: Was in deiner Region unüblich hoch ist, hältst du im Streitfall schwer.
Wie hoch darf oder sollte deine Anfahrtspauschale sein?
Es gibt keinen gesetzlichen Höchstbetrag. Richtgröße ist der ortsübliche Preis in deiner Region.
In der Praxis haben sich zwei Modelle etabliert:
- Fixpauschale je Einsatzradius. Du legst z. B. 25 € für Fahrten bis 15 km und 45 € darüber fest. Einfach zu kommunizieren, für Kunden leicht nachvollziehbar.
- Kilometersatz + Grundgebühr. Eine kleine Grundgebühr plus ein Satz pro gefahrenem Kilometer. Verursachungsgerechter, aber du musst bei jedem Auftrag kurz nachrechnen.
Einen echten Marktwert liefert die AK Oberösterreich: Bei ihrer Erhebung im Mai 2026 unter 104 Betrieben lagen die Fahrtkosten für 10 km Anfahrt beziehungsweise 15 Minuten Wegzeit im Schnitt bei 36 €, bei den teuersten Anbietern bis zu 92,37 €. Das zeigt, wie breit die Spanne in der Praxis tatsächlich ist. “Ortsüblich” ist also selbst innerhalb Oberösterreichs kein enger Korridor.
Kannst du einfach das amtliche Kilometergeld verrechnen?
Nein, das amtliche Kilometergeld ist für Dienstnehmer gedacht. Für die Verrechnung an Kunden gilt es nicht direkt.
Das ist die häufigste Verwechslung im Netz: Sucht man nach “Anfahrtspauschale Österreich”, ranken oft Seiten zum amtlichen Kilometergeld ganz oben. Laut WKO gilt seit 1.1.2025 ein Satz von 0,50 €/km für Pkw, den ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer für Dienstfahrten steuerfrei bis zu 30.000 km im Jahr auszahlen kann. Das ist Lohnverrechnung: Sie regelt, wie du deine eigenen Mitarbeiter für ihre Fahrten entschädigst oder wie du als Ein-Personen-Unternehmer deine eigenen Kosten steuerlich absetzt.
Für die Anfahrtspauschale, die du deinem Kunden in Rechnung stellst, ist dieser Satz nicht bindend. Du darfst ihn als groben Orientierungswert für deine Kilometerkosten (Sprit, Verschleiß, Wertverlust) heranziehen, bist aber nach oben und unten frei. Die Preisfreiheit aus dem vorigen Absatz gilt hier genauso.
Musst du die Anfahrtspauschale vorher ankündigen?
Gesetzlich musst du nicht, aber es erspart dir Streit.
Eine Ankündigungspflicht gibt es nicht. Konsument.at empfiehlt trotzdem ausdrücklich: “Es empfiehlt sich daher, vor Beauftragung sowohl die Kosten der Anfahrt als auch die Höhe des Stundensatzes für die Arbeitsleistung abzuklären, um böse Überraschungen zu vermeiden.” Wer die Anfahrt erst auf der Endrechnung erwähnt, kassiert Beschwerden, auch wenn die Pauschale rechtlich hält. Weise sie deshalb schon im Angebot oder Kostenvoranschlag als eigenen Posten aus, bevor der Kunde unterschreibt.
Wie kalkulierst du eine kostendeckende Anfahrtspauschale?
Fahrzeit × Stundensatz, plus Kilometer × Kilometerkosten. Die Fahrzeit rechnest du anteilig zu deinem Stundensatz, die Kilometer sind die tatsächlich gefahrenen.
Zwei Kostenblöcke stecken in jeder Anfahrt: deine Zeit und dein Fahrzeug. Beide musst du einrechnen, sonst subventionierst du jede Anfahrt aus deinem eigenen Gewinn.
Ein Rechenbeispiel für einen Elektriker als Ein-Personen-Unternehmen (EPU) mit einem kalkulierten Stundensatz von 82,50 €/h netto:
Fahrzeit
20 Minuten einfache Strecke, also 40 Minuten hin und zurück (0,67 h). Zu deinem Stundensatz: 0,67 h × 82,50 € = rund 55 €.
Kilometerkosten
20 km hin und zurück. Mit dem amtlichen Kilometergeld als Orientierungswert für Sprit, Verschleiß und Wertverlust: 20 km × 0,50 € = 10 €.
Summe
55 € + 10 € = rund 65 € Anfahrtspauschale für diesen Auftrag.
Bei längeren Anfahrten steigt vor allem der Fahrzeit-Anteil, nicht der Kilometeranteil. Das ist der Grund, warum reine Kilometersätze ohne Zeitkomponente meistens zu niedrig kalkuliert sind.
Anfahrtspauschale oder mehr Fahrzeit auf der Rechnung: Was ist üblicher?
Zulässig ist beides, die separate Pauschale ist meist transparenter. Das gilt gerade für Ein-Personen-Betriebe.
Du kannst die Fahrzeit auch einfach als zusätzliche Arbeitszeit auf der Rechnung ausweisen, ohne eigenen Posten “Anfahrt”. Das spart dir einen Kalkulationsschritt, wirkt für den Kunden aber intransparenter. Er sieht nicht, wofür er zahlt, und fragt eher nach. Eine eigene Position “Anfahrtspauschale” mit fixem Betrag ist auf einen Blick verständlich und lässt sich schon im Kostenvoranschlag klar kommunizieren. Für ein EPU ohne eigene Buchhaltungsabteilung ist der administrative Mehraufwand dabei minimal: ein zusätzlicher Rechnungsposten.
Wie weist du die Anfahrt korrekt auf der Rechnung aus?
Als eigene, klar benannte Position mit Betrag. Versteck sie nicht in der Arbeitszeit.
Die Anfahrtspauschale ist eine ganz normale Leistungsposition und unterliegt denselben Pflichtangaben wie jede andere Zeile auf deiner Rechnung: eine nachvollziehbare Bezeichnung (“Anfahrtspauschale” oder “Anfahrt lt. Kostenvoranschlag”) und der Betrag. Wichtig ist vor allem, dass sie sich mit dem deckt, was du vorher im Angebot oder Kostenvoranschlag genannt hast. Abweichungen sind der häufigste Grund für Rückfragen.
Eine Anfahrtspauschale ist kein Grauzonen-Thema. Sie ist frei kalkulierbar, solange sie ortsüblich bleibt und der Kunde vorher weiß, was auf ihn zukommt.